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Prokura: Bedeutung, Umfang und Eintrag im Handelsregister

5 Min. Lesezeit

Prokura ist eine weitgehende kaufmännische Vertretungsmacht nach Schweizer OR. Der Beitrag erklärt, was Prokuristen dürfen, was nicht, wie Einzel- und Kollektivprokura funktionieren und wie Sie den Registereintrag prüfen.

Prokura ist eine weitgehende kaufmännische Vollmacht. Wer Prokura hat, darf eine Firma nach aussen vertreten und für sie unterschreiben. In der Schweiz steht die Prokura in Art. 458 ff. des Obligationenrechts. Für Geschäftspartner ist sie vor allem deshalb relevant, weil sie zeigt, wer eine Firma in vielen Geschäften wirksam verpflichten kann.

Der praktische Fall ist einfach: Sie erhalten einen Vertrag, eine Offerte oder eine Kündigung von einer Person, die mit ppa. unterschreibt. Dann sollten Sie prüfen, ob diese Person im Handelsregister als Prokuristin oder Prokurist eingetragen ist und ob sie allein oder nur zusammen mit einer zweiten Person unterschreiben darf.

Was Prokura bedeutet

Nach Art. 458 OR ist Prokurist, wer vom Inhaber eines nach kaufmännischer Art geführten Gewerbes ermächtigt ist, das Gewerbe zu betreiben und die Firma “per procura” zu zeichnen. Die Ermächtigung kann ausdrücklich erfolgen. Das Gesetz kennt auch eine stillschweigende Erteilung, wenn das Verhalten nach aussen diesen Anschein setzt.

Die Prokura ist damit stärker als eine einfache interne Freigabe. Sie wirkt gegenüber Dritten. Wer mit einer Firma Geschäfte macht, darf sich deshalb für die Vertretungsfrage nicht allein auf eine E-Mail-Signatur verlassen. Der Handelsregistereintrag ist der bessere Prüfpunkt.

Was ein Prokurist darf

Ein Prokurist darf Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck des Unternehmens mit sich bringen kann. Dazu gehören je nach Firma Verträge, Bestellungen, Bankgeschäfte, Personalfragen, Korrespondenz mit Behörden oder die Vertretung in Streitigkeiten. Der genaue Rahmen hängt vom Unternehmen ab, nicht von der Stellenbezeichnung auf der Visitenkarte.

Interne Limiten sind möglich, zum Beispiel ein Vieraugenprinzip oder eine Betragsgrenze. Solche Regeln schützen intern. Gegenüber gutgläubigen Dritten wirken sie aber nicht ohne Weiteres, wenn die Prokura nach aussen weiter reicht. Deshalb ist die saubere Vergabe und Löschung im Handelsregister kein Formalismus.

Was ein Prokurist nicht darf

Auch Prokura hat Grenzen. Grundstücke darf ein Prokurist nach OR nur veräussern oder belasten, wenn dafür eine besondere Ermächtigung vorliegt. Er kann die Firma auch nicht einfach auflösen, das ganze Unternehmen verkaufen oder selbst Prokura an andere Personen erteilen.

Prokura ist ausserdem keine Organstellung. Ein Prokurist ist nicht automatisch Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder Gesellschafter. Er vertritt die Firma im Geschäftsverkehr, trägt aber nicht dieselbe Organverantwortung wie die gesetzlichen Organe einer AG oder GmbH.

Einzelprokura und Kollektivprokura

Bei Einzelprokura kann eine Person allein unterschreiben. Bei Kollektivprokura braucht es eine weitere zeichnungsberechtigte Person. Im Handelsregister steht dann zum Beispiel “Kollektivprokura zu zweien”. Das bedeutet: Eine einzelne Unterschrift reicht nicht.

In der Praxis ist Kollektivprokura häufig, weil sie Fehler und Missbrauch erschwert. Für Geschäftspartner ist die Formulierung im Register entscheidend. Wenn dort “zu zweien” steht, sollten auch beide Unterschriften vorhanden sein oder die zweite Unterschrift auf einem zulässigen Weg nachgereicht werden.

Die Unterschrift mit ppa.

Prokuristen zeichnen oft mit dem Zusatz ppa.. Die Abkürzung steht für “per procura”. Sie zeigt, dass die Person nicht als Organ, sondern als Prokurist oder Prokuristin unterschreibt. Der Zusatz allein beweist die Prokura aber nicht. Massgeblich ist, ob die Vertretungsmacht besteht und wie sie im Register erscheint.

Bei Verträgen mit höherem Risiko sollten Sie deshalb nicht nur die Signatur anschauen. Prüfen Sie Name, Funktion, Firma, Registerstatus und Zeichnungsart zusammen. Das dauert wenige Minuten und verhindert späteren Streit über die Vertretung.

Eintrag und Löschung im Handelsregister

Die Erteilung der Prokura ist beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Art. 458 OR hält fest, dass der Geschäftsherr schon vor der Eintragung durch Handlungen des Prokuristen verpflichtet werden kann. Der Registereintrag dient also der Publizität und der Prüfung durch Dritte.

Wenn die Prokura endet, sollte auch die Löschung angemeldet werden. Das kann nach Austritt, Entzug, Umstrukturierung oder Konkurs relevant werden. Solange ein Registereintrag sichtbar ist, kann er bei Geschäftspartnern Vertrauen auslösen. Firmen sollten veraltete Zeichnungsrechte deshalb nicht liegen lassen.

Prokura oder Handlungsvollmacht?

Die Handlungsvollmacht ist enger. Sie kann sich auf den Betrieb, eine Abteilung oder bestimmte Geschäfte beziehen. Sie wird im Alltag oft intern geregelt und ist nicht dasselbe wie Prokura. Eine Person kann also unterschriftsberechtigt sein, ohne Prokurist zu sein.

Für externe Vertragspartner ist die Unterscheidung wichtig. Prokura ist im Handelsregister sichtbar und gesetzlich weit gefasst. Handlungsvollmacht kann aus internen Abläufen, Funktion oder Verhalten folgen, ist aber schwerer von aussen zu prüfen. Wenn es um hohe Beträge geht, sollte die Zeichnungsberechtigung klar dokumentiert sein.

Prokura im Handelsregister prüfen

Sie können eine Firma über die Firmensuche finden und den Registerbezug öffnen. Im Handelsregister sehen Sie die eingetragenen Personen und die Art der Zeichnung. Achten Sie auf Begriffe wie Einzelunterschrift, Kollektivunterschrift, Einzelprokura oder Kollektivprokura.

Wenn Sie eine UID oder CHE-Nummer vor sich haben, prüfen Sie diese im amtlichen UID-Register oder über Zefix. FIRMEN.directory hilft beim Einstieg über Name, Ort oder Branche und zeigt Registerprofile, soweit sie vorhanden sind. Für amtliche Detailfragen bleibt der Handelsregistereintrag massgebend.

Häufige Fragen zur Prokura

Ist ein Prokurist ein Geschäftsführer?

Nein. Ein Prokurist kann die Firma weitgehend vertreten, ist aber nicht automatisch Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder Gesellschafter.

Darf ein Prokurist allein unterschreiben?

Nur bei Einzelprokura. Bei Kollektivprokura braucht es die zweite vorgeschriebene Unterschrift.

Kann Prokura intern beschränkt werden?

Ja, intern sind Regeln möglich. Gegenüber gutgläubigen Dritten sind solche Beschränkungen aber nur begrenzt wirksam. Die Registerlage und das Verhalten nach aussen zählen stark.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erklärung zur Prokura in der Schweiz. Er ersetzt keine Rechtsberatung für einen konkreten Vertrag.

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