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Was ist eine GmbH? Haftung, Stammkapital und Organe erklärt

5 Min. Lesezeit

Die GmbH haftet mit Gesellschaftsvermögen. So funktionieren Stammkapital, Gesellschafter, Geschäftsführer, Registereintrag und Abgrenzung zur UG oder AG.

Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eine Kapitalgesellschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das heißt: Die GmbH kann Verträge schließen, Vermögen besitzen, Mitarbeiter einstellen, klagen und verklagt werden.

Der Name erklärt den Kern der Rechtsform. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Die Gesellschafter haften im Normalfall nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden der GmbH. Das macht die GmbH für viele kleine und mittlere Unternehmen attraktiv, ersetzt aber keine saubere Finanzierung, Buchführung oder Geschäftsführung.

GmbH einfach erklärt

Die GmbH gehört ihren Gesellschaftern. Diese halten Geschäftsanteile. Die GmbH selbst ist aber nicht einfach das Privatvermögen der Gesellschafter. Geld auf dem Geschäftskonto, Maschinen, Forderungen, Markenrechte oder Verträge gehören der Gesellschaft.

Geführt wird die GmbH von einem oder mehreren Geschäftsführern. Gesellschafter und Geschäftsführer können dieselbe Person sein. Gerade bei kleinen GmbH ist das häufig. Es kann aber auch Gesellschafter geben, die nicht operativ arbeiten, und Geschäftsführer ohne eigene Anteile.

Haftung: was beschränkt bedeutet

Beschränkte Haftung heißt nicht, dass niemand haftet. Gläubiger können auf das Vermögen der GmbH zugreifen. Wenn die GmbH nicht zahlen kann, ist das Privatvermögen der Gesellschafter im Normalfall geschützt. Voraussetzung ist, dass die Einlagen geleistet wurden und keine Sonderfälle greifen.

Persönliche Risiken entstehen zum Beispiel bei Bürgschaften, privaten Garantien, Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen, falschen Angaben, Pflichtverletzungen der Geschäftsführung oder verspätetem Insolvenzantrag. Auch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sind sensible Bereiche. Eine GmbH schützt also vor vielen Geschäftsrisiken, aber nicht vor jeder persönlichen Verantwortung.

Stammkapital in Deutschland, Österreich und der Schweiz

  • Deutschland: mindestens 25.000 Euro Stammkapital. Vor Eintragung müssen mindestens 12.500 Euro eingezahlt sein; offene Einlagen bleiben geschuldet.
  • Österreich: seit 1. Januar 2024 mindestens 10.000 Euro Stammkapital. Davon sind bei Gründung mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen.
  • Schweiz: mindestens 20.000 Franken Stammkapital. Es muss bei der Gründung vollständig einbezahlt oder als Sacheinlage eingebracht sein.

Das Stammkapital ist kein Geld, das unberührt auf dem Konto bleiben muss. Es darf für das Geschäft genutzt werden, etwa für Ausstattung, Waren, Software oder laufende Kosten. Die GmbH darf dadurch aber nicht zahlungsunfähig oder überschuldet werden. Wer ohne Puffer startet, kann trotz beschränkter Haftung schnell in Schwierigkeiten geraten.

GmbH und UG

In Deutschland gibt es mit der UG (haftungsbeschränkt) eine Variante der GmbH für Gründungen mit geringerem Stammkapital. Sie kann mit weniger Kapital starten, muss aber Gewinne teilweise in eine Rücklage einstellen, bis genug Kapital aufgebaut ist.

Die UG ist keine österreichische oder schweizerische Rechtsform. In Österreich wurde das GmbH-Mindeststammkapital 2024 auf 10.000 Euro gesenkt. In der Schweiz bleibt die GmbH mit 20.000 Franken Mindestkapital die typische Kapitalgesellschaft für kleinere und mittlere Unternehmen.

Organe der GmbH

Die GmbH hat zwei zentrale Ebenen: Gesellschafter und Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung entscheidet über Grundsatzfragen. Dazu gehören Gesellschaftsvertrag, Gewinnverwendung, Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, Kapitalmaßnahmen oder größere Strukturentscheidungen.

Die Geschäftsführung leitet den Betrieb und vertritt die GmbH nach außen. Sie unterschreibt Verträge, organisiert Buchhaltung, führt Personal, meldet Änderungen an und muss gesetzliche Pflichten beachten. In größeren GmbH kann ein Aufsichtsrat oder Beirat hinzukommen. Bei kleinen GmbH gibt es meist nur Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung.

Gesellschafter, Geschäftsführer und Prokura

Ein Gesellschafter ist beteiligt. Ein Geschäftsführer vertritt die GmbH. Prokuristen haben eine besondere kaufmännische Vollmacht. Diese Rollen dürfen nicht verwechselt werden. Ein Gesellschafter ohne Geschäftsführungsbefugnis kann nicht allein Verträge für die GmbH schließen.

Bei der Prüfung einer Firma ist deshalb die Vertretung wichtig. Im Register steht, wer Geschäftsführer ist und wie vertreten wird: allein, gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Mehr zur Vollmacht steht im Beitrag Prokura einfach erklärt.

Eintragung: wann entsteht die GmbH?

Die GmbH entsteht als GmbH erst mit der Eintragung im zuständigen Register. In Deutschland ist das Handelsregister zuständig, in Österreich das Firmenbuch, in der Schweiz das kantonale Handelsregister. Vorher gibt es eine Gründungsphase mit eigenen Haftungsfragen.

Für Geschäftspartner zählt der Registereintrag. Er zeigt Firma, Sitz, Rechtsform, Geschäftsanschrift, Geschäftsführer, Vertretungsregeln und Kapitalangaben. Bei deutschen GmbH ist für die Beteiligungsverhältnisse außerdem die Gesellschafterliste wichtig. Sie wird beim Handelsregister eingereicht und kann sich nach Anteilsübertragungen ändern.

Was steht im Register?

Das Register zeigt nicht jedes Detail des Unternehmens. Es zeigt rechtlich relevante Kerndaten. Umsätze, aktuelle Liquidität, laufende Verträge oder private Absprachen stehen dort nicht. Auch ein guter Registerstatus ist keine Bonitätsgarantie.

Auf FIRMEN.directory können Nutzer Firmenprofile suchen und je nach Land Registerdaten, Branchen, Orte und offizielle Verweise finden. Für deutsche amtliche Registerabrufe ist handelsregister.de der offizielle Weg. FIRMEN.directory ist kein deutsches Handelsregister und verkauft keine amtlichen deutschen Auszüge.

Für wen passt die GmbH?

  • Unternehmen mit Haftungsrisiken, Mitarbeitern oder größeren Verträgen.
  • Gründerteams mit mehreren Gesellschaftern.
  • Betriebe, die nach außen eine Kapitalgesellschaft brauchen.
  • Firmen mit planbarer Buchhaltung und ausreichendem Startbudget.
  • Unternehmer, die Beteiligungen, Nachfolge oder Verkauf vorbereiten.

Wann ist eine andere Rechtsform näherliegend?

Wer allein, risikoarm und mit sehr wenig Umsatz startet, ist mit einem Einzelunternehmen oft schneller unterwegs. Dafür haftet der Inhaber persönlich. Wer in Deutschland wenig Startkapital hat, kann die UG prüfen. Wer Investoren, viele Eigentümer oder eine spätere Aktienstruktur erwartet, sollte die AG vergleichen.

In Österreich kann die FlexCo interessant sein, wenn Beteiligungen und Mitarbeiteranteile geplant sind. In der Schweiz wird oft zwischen GmbH und AG entschieden: Die GmbH hat weniger Kapitalbedarf, die AG bietet mehr Abstand zwischen Aktionären und öffentlichem Register.

Prüfliste vor der Gründung

  • Reicht das Stammkapital für die ersten Monate wirklich aus?
  • Sind Geschäftsanteile, Stimmrechte und Gewinnverteilung geregelt?
  • Ist geklärt, wer Geschäftsführer wird und wie vertreten wird?
  • Gibt es Regeln für Ausscheiden, Verkauf von Anteilen und Streitfälle?
  • Sind Buchhaltung, Steuern, Versicherungen und Registerpflichten eingeplant?
  • Wurde geprüft, ob GmbH, UG, FlexCo, AG oder Einzelunternehmen besser passt?

Diese Übersicht ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgebend sind GmbHG, OR, Gesellschaftsvertrag, Registerlage und der konkrete Einzelfall.

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