Betreibungsauszug bestellen: wo, wie und was er kostet
Den Betreibungsauszug stellt das zuständige Betreibungsamt aus — online, am Schalter oder per Post. Was drinsteht, was er kostet, warum bei Umzügen mehrere Auszüge nötig sind und wann Sie für Dritte einen Interessensnachweis brauchen.
Vorweg, damit keine falsche Erwartung entsteht: Den Betreibungsauszug stellt ausschliesslich das zuständige Betreibungsamt aus — nicht FIRMEN.directory und auch kein anderes privates Verzeichnis. Diese Seite erklärt den Weg dorthin.
Was der Betreibungsauszug zeigt
Der Auszug aus dem Betreibungsregister listet, ob gegen eine Person oder Firma in den letzten fünf Jahren Betreibungen eingeleitet wurden — also Verfahren zur Eintreibung offener Forderungen. Vermieter verlangen ihn bei der Wohnungsbewerbung, Geschäftspartner vor grösseren Aufträgen. Ein leerer Auszug heisst: keine registrierten Betreibungen im betreffenden Betreibungskreis.
Wo Sie den Auszug bestellen
Zuständig ist das Betreibungsamt am Wohnsitz der Person beziehungsweise am Sitz der Firma. Drei Wege führen zum Auszug:
- Online: über den offiziellen Online-Schalter des Bundes (erreichbar via ch.ch) oder die E-Services vieler Kantone.
- Am Schalter: direkt beim Betreibungsamt, gegen Ausweis.
- Per Post: schriftliche Bestellung mit Ausweiskopie und Angabe der Adresse.
Wichtig: Der Auszug gilt nur für den jeweiligen Betreibungskreis. Wer in den letzten Jahren umgezogen ist, braucht unter Umständen Auszüge von mehreren Ämtern — je einer pro früheren Wohnort.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der eidgenössischen Gebührenverordnung zum SchKG; für den einfachen Auszug sind es in der Regel 17 Franken, dazu kommen allfällige Versandkosten. Beglaubigungen kosten extra.
Auszug über eine andere Person oder Firma
Einen Auszug über Dritte erhalten Sie nur mit nachgewiesenem Interesse — etwa einem Vertragsentwurf, einem Mietformular oder einer laufenden Geschäftsbeziehung. Das Amt prüft den Nachweis. Ohne Interessensnachweis gibt es keinen Fremdauszug; das schützt vor Neugier-Abfragen.
Was der Betreibungsauszug nicht zeigt
Der Auszug sagt nichts über Rechtsform, Sitz, Zeichnungsberechtigte oder den Registerstatus einer Firma — das steht im Handelsregister. Für die Prüfung eines Geschäftspartners gehören beide Blickwinkel zusammen: Registerdaten zur Firma plus Zahlungsverhalten aus dem Betreibungsregister. Die Registerseite deckt der Geschäftspartner-Check ab — UID-Status, MWST-Registrierung, Rechtsform und Verbindungen, als PDF.
Registerdaten einer Schweizer Firma prüfen — UID, Status, Rechtsform und Verbindungen aus dem Handelsregister.
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