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Betreibungsauszug bestellen: Kosten, Wege und Zuständigkeit

5 Min. Lesezeit

Den Betreibungsauszug erhalten Sie beim zuständigen Betreibungsamt. Der Beitrag erklärt Kosten, Online-Bestellung, Schalter, Postweg, Drittauskunft und die Grenze bei Umzügen.

Vorweg: Den Betreibungsauszug stellt das zuständige Betreibungsamt aus. FIRMEN.directory kann keinen amtlichen Auszug erstellen. Diese Seite erklärt, wo Sie den Auszug bestellen, welche Unterlagen nötig sind und worauf Sie bei Firmen achten sollten.

Ein Betreibungsauszug wird in der Schweiz oft dann verlangt, wenn jemand Ihre Zahlungsfähigkeit einschätzen will. Typische Fälle sind eine Wohnungsbewerbung, ein Kredit, Leasing, eine Einbürgerung oder ein grösserer Auftrag auf Rechnung. Bei Firmen hilft der Auszug, offene Betreibungen am Sitz der Firma zu prüfen. Er ersetzt aber keinen Handelsregisterauszug und keine Vertragsprüfung.

Was im Betreibungsauszug steht

Der Auszug aus dem Betreibungsregister zeigt Betreibungsverfahren, die gegen eine Person oder Firma eröffnet wurden. Nach den Informationen von ch.ch betrifft der Auszug die letzten fünf Jahre. Er wird vom Betreibungsamt des jeweiligen Betreibungskreises ausgestellt. Ein leerer Auszug bedeutet deshalb nicht automatisch, dass es schweizweit nie Betreibungen gab. Er sagt nur, dass im abgefragten Betreibungskreis keine entsprechenden Einträge aufgeführt sind.

Je nach Amt und Auszug können auch Verlustscheine erscheinen. Für die Praxis ist vor allem wichtig: Der Auszug ist ein amtliches Dokument aus dem Betreibungsregister. Er sagt nichts über Umsatz, Bonität, Eigentümerstruktur, Geschäftsmodell oder die Qualität einer Dienstleistung.

Welches Betreibungsamt zuständig ist

Zuständig ist in der Regel das Betreibungsamt am Wohnsitz der Person. Bei einer Firma ist es das Amt am Sitz der juristischen Person oder Einzelfirma. Die Schweiz ist in Betreibungskreise aufgeteilt. Deshalb reicht ein Auszug nur für den Kreis, in dem er bestellt wurde.

Das ist bei Umzügen wichtig. Wer in den letzten fünf Jahren in mehreren Gemeinden oder Kantonen gewohnt hat, braucht für eine vollständige Sicht Auszüge aus jedem früheren Betreibungskreis. ch.ch weist ausdrücklich darauf hin, dass für eine Gesamtsicht jeder Betreibungskreis der letzten fünf Wohnjahre abgefragt werden muss.

Betreibungsauszug online bestellen

Viele Personen bestellen den Betreibungsauszug online. Offizielle Wege sind der Online-Schalter der Behörden, kantonale E-Government-Portale oder der Betreibungsschalter von EasyGov. Dort können Sie das zuständige Amt ermitteln und ein Auskunftsgesuch vorbereiten oder einreichen.

Für die Online-Bestellung brauchen Sie in der Regel persönliche Angaben, die aktuelle Adresse und einen gültigen Ausweis. Akzeptiert werden meist Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis. Einzelne Kantone verlangen eine digitale Kopie des Ausweises. Die Zustellung erfolgt je nach Kanton digital oder per Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Amt ab.

Bestellung am Schalter oder per Post

Der klassische Weg bleibt möglich. Am Schalter erhalten Sie den Auszug bei vielen Ämtern innert kurzer Zeit, wenn Sie persönlich erscheinen und einen amtlichen Ausweis mitbringen. Vor dem Besuch sollten Sie die Öffnungszeiten prüfen und das zuständige Amt ermitteln. Manche Ämter nehmen am Schalter nur bestimmte Zahlungsmittel an.

Per Post senden Sie das Bestellformular oder ein schriftliches Gesuch an das zuständige Betreibungsamt. Legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Das Amt stellt den Auszug anschliessend per Post zu oder meldet sich, falls Angaben fehlen. Dieser Weg ist langsamer, aber für Personen ohne Onlinezugang oft einfacher.

Was der Betreibungsauszug kostet

Die Grundgebühr für einen Betreibungsregisterauszug beträgt in vielen amtlichen Angaben 17 Franken. Bei Zustellung per Post oder digital verlangen mehrere Kantone 18 Franken inklusive Zustellkosten. Beglaubigungen, eingeschriebene Zustellung oder private Bestellservices können mehr kosten.

Achten Sie deshalb auf den Anbieter. Private Dienste dürfen eine Bestellung weiterleiten und dafür eigene Gebühren verlangen. Das kann bequem sein, ist aber nicht dasselbe wie die direkte Bestellung beim Amt. Wenn Sie nur den amtlichen Auszug brauchen, ist der Weg über das Betreibungsamt, den Kanton oder EasyGov meist klarer.

Auszug über eine andere Person oder Firma

Einen Auszug über Dritte erhalten Sie nicht aus blosser Neugier. Das Amt verlangt einen Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht. Bei einer Wohnung kann das ein Mietformular oder eine Wohnungsbewerbung sein. Bei Firmen kommen ein Vertragsentwurf, eine Rechnung, eine Bestellung, eine laufende Geschäftsbeziehung oder eine Vollmacht in Betracht.

Das Betreibungsamt prüft den Nachweis. Es kann weitere Unterlagen verlangen oder das Gesuch ablehnen. Wenn Sie im Namen einer anderen Person bestellen, brauchen Sie meist eine unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie dieser Person. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Amt.

Betreibungsauszug bei Firmen richtig einordnen

Bei Firmen ist der Betreibungsauszug nur ein Teil der Prüfung. Er zeigt Betreibungen im zuständigen Betreibungskreis. Er zeigt nicht, ob die Firma im Handelsregister aktiv ist, wer zeichnungsberechtigt ist, welche Rechtsform vorliegt oder ob die UID und MWST-Daten passen.

Für eine erste Firmenprüfung sollten Sie den Betreibungsauszug mit Registerdaten verbinden. Im Handelsregister prüfen Sie Name, Sitz, Rechtsform, Status und Zeichnungsberechtigte. Über die Suche auf FIRMEN.directory finden Sie Schweizer Firmen nach Name, Ort, Kategorie oder UID und gelangen von dort zu den öffentlich verfügbaren Registerdaten.

Häufige Fehler bei der Bestellung

Nur den aktuellen Wohnort prüfen

Das reicht nicht immer. Wer umgezogen ist, sollte prüfen, ob in den letzten fünf Jahren weitere Betreibungskreise betroffen waren. Sonst bleibt die Sicht unvollständig.

Private Anbieter mit Amtsstellen verwechseln

Ein privater Bestellservice kann teurer sein als der direkte Weg. Prüfen Sie vor der Zahlung, ob Sie beim Amt, beim Kanton, bei EasyGov oder bei einem privaten Anbieter sind.

Fremdauszug ohne Nachweis bestellen

Ohne berechtigtes Interesse gibt es keine Auskunft über Dritte. Bereiten Sie den Nachweis vor, bevor Sie das Gesuch abschicken.

Registerdaten einer Schweizer Firma prüfen: Name, Sitz, Rechtsform, UID und Verbindungen aus öffentlichen Quellen.

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