XRechnung und ZUGFeRD öffnen und lesen
So lesen Firmen XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X: Unterschied der Formate, deutsche E-Rechnungspflicht, Viewer im Dashboard und Ablage der Originaldatei.

Eine XRechnung sieht auf den ersten Blick nicht wie eine Rechnung aus. Sie kommt als XML-Datei, enthält aber die Rechnungsdaten in einer festen Struktur: Rechnungsnummer, Datum, Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuer und Gesamtbetrag. ZUGFeRD und Factur-X wirken vertrauter, weil sie als PDF ankommen. In dieser PDF steckt aber ebenfalls eine strukturierte XML-Rechnung.
Wer eine solche Datei erhält, braucht zuerst keinen kompletten Wechsel der Buchhaltung. Der erste Schritt ist oft viel einfacher: Datei öffnen, Inhalt lesen, Plausibilität prüfen und die Originaldatei richtig ablegen.
XRechnung öffnen: warum ein normaler PDF-Reader nicht reicht
Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei. Ein Browser oder Texteditor kann sie zwar anzeigen, aber nicht gut erklären. Zwischen Tags und technischen Feldern findet man die Rechnungssumme nur mühsam. Genau dafür ist ein Viewer gedacht: Er liest die Struktur und zeigt die wichtigen Rechnungsdaten in einer Tabelle.
Der E-Rechnungs-Viewer von FIRMEN.directory liest XRechnungen in den gängigen XML-Strukturen UBL und CII. Angezeigt werden Format, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Verkäufer, Käufer, Währung, Positionen, Netto, Steuer und Gesamtbetrag. Wenn zentrale Felder fehlen, zeigt der Viewer Hinweise. Diese Hinweise sind keine vollständige Validierung.
ZUGFeRD und Factur-X lesen
ZUGFeRD und Factur-X sind hybride Rechnungen. Der Mensch sieht eine PDF-Rechnung, die Software findet darin eine eingebettete XML-Datei. Das ist praktisch, weil die Rechnung wie gewohnt gelesen werden kann, aber trotzdem maschinenlesbare Daten enthält.
Der Viewer kann eine ZUGFeRD- oder Factur-X-PDF hochladen, die eingebettete XML-Rechnung herausziehen und als Tabelle anzeigen. Wenn eine PDF keine eingebettete E-Rechnung enthält, wird sie nicht als ZUGFeRD oder Factur-X erkannt. Ein normales PDF mit Rechnungstext ist keine E-Rechnung im Sinne der strukturierten Formate.
XRechnung, ZUGFeRD und EN 16931
Für die deutsche E-Rechnungspflicht ist nicht der Dateiname entscheidend. Massgeblich ist, ob die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format vorliegt, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr vereinbar ist. XRechnung ist ein deutsches Format auf dieser Grundlage. ZUGFeRD kann, je nach Profil und Version, ebenfalls genutzt werden.
Das Bundesfinanzministerium erklärt die E-Rechnungspflicht für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Die KoSIT/Xeinkauf-Seite beschreibt die XRechnung als Standard der öffentlichen Verwaltung. Für den Alltag kleiner Firmen heisst das: XRechnung und ZUGFeRD sind die Formate, die am häufigsten auftauchen.
E-Rechnungspflicht: was seit 2025 wichtig ist
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich empfangen können. Die Pflicht zum Ausstellen folgt gestaffelt. Für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz greift sie ab dem 1. Januar 2027. Für die übrigen Unternehmen folgt sie ab dem 1. Januar 2028, soweit keine Sonderregel gilt.
Kleinunternehmer, Vereine und Sonderfälle sollten die BMF-Hinweise prüfen oder ihre Steuerberatung fragen. Wichtig ist die Trennung: Empfangen können und selbst ausstellen müssen sind zwei verschiedene Fragen. Mehr Details stehen auf der Seite E-Rechnungspflicht: Fristen 2025 bis 2028.
Was der Viewer auf FIRMEN.directory macht
Im Dashboard laden Sie eine XML- oder PDF-Datei hoch. Die Datei wird an die API gesendet, dort im Arbeitsspeicher gelesen und danach nicht gespeichert. Für XML-Dateien erkennt der Viewer UBL oder CII. Für PDFs sucht er nach einer eingebetteten EN-16931-XML, wie sie bei ZUGFeRD oder Factur-X vorkommt.
Die Ausgabe ist für Menschen gemacht. Sie sehen die wichtigsten Felder, ohne die XML-Datei selbst lesen zu müssen. Die Datei darf maximal 5 MB gross sein. Der Viewer ist für registrierte Nutzer gedacht und nutzt Rate Limits, damit der Dienst nicht als offener Parser missbraucht wird.
Was der Viewer nicht macht
Der Viewer prüft nicht, ob eine Rechnung rechtlich oder steuerlich vollständig korrekt ist. Er ersetzt keine GoBD-Prüfung, keine Verfahrensdokumentation und keine Buchhaltungssoftware. Er speichert die Datei nicht und führt kein Archiv. Wenn Sie eine E-Rechnung erhalten, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass die Originaldatei so abgelegt wird, wie es zu Ihren Aufbewahrungspflichten passt.
Auch eine lesbare Tabelle macht aus einer Rechnung noch keine freigegebene Rechnung. Der Viewer hilft beim Lesen, nicht bei der Entscheidung, ob bezahlt werden soll.
Was Sie nach dem Öffnen prüfen sollten
Prüfen Sie zuerst die Stammdaten. Stimmen Verkäufer, Käufer, Adresse und USt-IdNr.? Passt die Rechnungsnummer zu Ihrer Bestellung oder zum Vertrag? Ist das Leistungsdatum plausibel? Danach kommen die Positionen: Menge, Beschreibung, Einzelpreis, Steuer und Gesamtbetrag.
Bei ZUGFeRD-Rechnungen lohnt sich ein zweiter Blick: Die sichtbare PDF und die eingebetteten XML-Daten sollten fachlich zusammenpassen. Wenn die PDF anders aussieht als die strukturierten Daten, klären Sie den Fall mit dem Aussteller, bevor Sie die Rechnung buchen oder bezahlen.
Originaldatei richtig ablegen
Bei einer E-Rechnung ist die strukturierte Datei wichtig. Speichern Sie nicht nur einen Screenshot oder eine ausgedruckte Ansicht. Legen Sie die erhaltene XML-Datei oder die ZUGFeRD-PDF so ab, dass sie später wiedergefunden und unverändert vorgelegt werden kann.
Ein einfacher Ablauf reicht oft: zentrales Rechnungspostfach, feste Benennung der Datei, Ablage nach Jahr und Lieferant, Freigabeprozess und Übergabe an Buchhaltung oder Treuhand. Wer bereits Buchhaltungssoftware nutzt, sollte prüfen, ob diese XRechnung und ZUGFeRD direkt importieren kann.
Typische Fehler beim ersten Kontakt mit E-Rechnungen
Ein häufiger Fehler ist, die XML-Datei zu löschen, weil sie „kaputt“ aussieht. Sie ist nicht kaputt, sondern für Software geschrieben. Ein zweiter Fehler ist, nur die PDF-Ansicht einer ZUGFeRD-Rechnung zu speichern und die strukturierte Datei zu ignorieren. Bei einer hybriden Rechnung gehören beide Ebenen zusammen.
Auch wichtig: Nicht jede Datei mit der Endung .xml ist automatisch eine XRechnung. Wenn der Viewer kein UBL- oder CII-Format erkennt, sollten Sie die Datei beim Aussteller nachfragen.
Für wen der Viewer passt
Der Viewer passt zu kleinen Firmen, Vereinen und Selbständigen, die gelegentlich eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erhalten und den Inhalt schnell lesen wollen. Er ist ein Lesewerkzeug, kein Rechnungsausgangssystem. Wer viele Rechnungen verarbeitet, braucht meist einen festen Prozess in Buchhaltung oder ERP.
Kurz gesagt: XRechnung ist XML. ZUGFeRD und Factur-X sind PDF mit eingebetteter XML-Rechnung. Der Viewer macht die Daten lesbar, speichert aber keine Datei und ersetzt keine Archivierung.
Eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei erhalten? Im Konto können Sie die Rechnung als Tabelle anzeigen.
Kostenlos startenAllgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellenprüfung: BMF, e-rechnung-bund.de und KoSIT/Xeinkauf, Stand 29. Juni 2026.


