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Firmennamen prüfen: ist mein Name im Handelsregister frei?

5 Min. Lesezeit

Vor der Gründung sollten Firmenname, Marke, Registertreffer und ähnliche Namen geprüft werden. So nutzen Sie Zefix, DPMAregister, Swissreg, TMview und see.ip.

Ein Firmenname ist schnell gefunden. Schwieriger ist die Frage, ob er wirklich brauchbar ist. Vor der Gründung sollte ein Name nicht nur gut klingen, sondern auch in Registern, Markenrecherchen, Domains und im Marktumfeld geprüft werden. Sonst steht der Name bereits auf Logo, Website, Visitenkarte und Rechnung, bevor jemand merkt, dass es ein Problem gibt.

Die Namensprüfung auf FIRMEN.directory ist ein erster Schritt. Sie gleicht einen geplanten Namen mit Schweizer Handelsregisterdaten ab und führt direkt zu amtlichen Registern und Markenstellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und der EU. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung. Sie hilft aber, frühe Kollisionen zu sehen, bevor Zeit und Geld in einen Namen fliessen.

Was die Namensprüfung auf FIRMEN.directory macht

Sie geben einen geplanten Firmen- oder Markennamen ein. Die Prüfung sucht in unseren Schweizer Zefix-Daten nach ähnlich benannten aktiven Firmen und zeigt bis zu acht Treffer mit Name, Rechtsform und Ort. Die Eingabe ist auf 80 Zeichen begrenzt. Die öffentliche Abfrage ist durch Turnstile, Honeypot und Rate Limits geschützt, damit das Werkzeug nicht als Scraping-Schnittstelle missbraucht wird.

Nach der Prüfung erscheinen zwei Linkgruppen: Handels- und Firmenregister sowie Markenrecherche. Für die Schweiz führt der Weg zu Zefix. Für Deutschland geht es zu Handelsregister.de und DPMAregister. Für Österreich führt der Link zum Firmenbuch und zum Österreichischen Patentamt. Für eine länderübergreifende Markenrecherche ist TMview verlinkt.

Firmenname und Marke sind nicht dasselbe

Ein Handelsregistereintrag und eine Marke schützen verschiedene Dinge. Der Firmenname bezeichnet das Unternehmen. Eine Marke schützt ein Zeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen in bestimmten Ländern oder Regionen. Ein Firmenname kann im Handelsregister unauffällig wirken und trotzdem mit einer älteren Marke kollidieren.

Das ist der häufigste Denkfehler bei Gründungen: „Im Register habe ich nichts gefunden, also ist der Name frei.“ Eine Trefferliste ohne Fund ist nur ein Hinweis. Markenrechte, ältere Kennzeichenrechte, Domains, Social-Media-Namen und Verwechslungsgefahr müssen separat geprüft werden.

Schweiz: Zefix, Swissreg und IGE

Für die Schweiz ist Zefix der zentrale Einstieg ins Handelsregister. Dort lassen sich eingetragene Firmen suchen. Für Marken ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum zuständig. Die Recherche läuft über Swissreg und weitere Suchmöglichkeiten.

Das IGE weist darauf hin, dass es bei der Markenanmeldung nicht automatisch prüft, ob ein identisches oder ähnliches Zeichen bereits hinterlegt ist. Wer eine Marke anmelden will, muss deshalb vorab selbst recherchieren oder recherchieren lassen. Besonders relevant sind ähnliche Zeichen in derselben oder einer nahen Branche.

Deutschland: Handelsregister und DPMAregister

In Deutschland gehört der Registerblick ins Handelsregister. Für Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. DPMAregister ist die amtliche Datenbank für deutsche Marken. Das DPMA prüft bei einer Anmeldung absolute Schutzhindernisse, aber nicht automatisch ältere Rechte Dritter. Diese Prüfung liegt vor der Anmeldung beim Anmelder.

Für Gründer heisst das: Der Name sollte im Handelsregister gesucht werden, danach im DPMAregister. Suchen Sie nicht nur den exakten Namen. Prüfen Sie Schreibweisen mit und ohne Bindestrich, Umlaute, Abkürzungen, Wortbestandteile und ähnliche Begriffe.

Österreich: Firmenbuch und Österreichisches Patentamt

In Österreich gehört die Registersuche ins Firmenbuch. Für Marken ist das Österreichische Patentamt zuständig. Das Amt empfiehlt vor der Anmeldung eine Recherche nach gleichen oder ähnlichen angemeldeten und registrierten Marken. Die Existenz älterer Marken steht einer Eintragung nicht automatisch im Prüfverfahren entgegen, kann später aber zu Konflikten führen.

Für die eigene Recherche gibt es see.ip, die Registerdatenbank des Österreichischen Patentamtes. Dort lassen sich unter anderem nationale Marken, Unionsmarken und internationale Marken mit Wirkung in Österreich suchen.

EU-Marken und TMview

Wer den Namen in mehreren Ländern nutzen will, sollte nicht nur nationale Register prüfen. Eine Unionsmarke kann in der EU relevant sein, auch wenn sie nicht als deutsche oder österreichische nationale Marke eingetragen ist. EUIPO nennt TMview als kostenloses Suchwerkzeug für eingetragene Marken. TMview enthält Daten aus EUIPO, nationalen Markenämtern und vielen weiteren Ämtern.

TMview ist ein guter Start für den Überblick. Die Bewertung, ob ein Treffer wirklich gefährlich ist, bleibt eine eigene Prüfung: Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsklassen, Gebiet, Bekanntheit und tatsächliche Nutzung spielen eine Rolle.

Wie man Treffer liest

Ein Treffer ist nicht automatisch ein Verbot. Ein ähnlicher Name in einer entfernten Branche kann weniger problematisch sein als ein ähnlicher Name für dieselbe Dienstleistung im selben Markt. Umgekehrt kann schon eine kleine Schreibvariante kritisch sein, wenn Aussprache, Klangbild oder Bedeutung nahe beieinander liegen.

Schauen Sie deshalb auf mehr als den Namen. Welche Leistungen werden angeboten? In welchem Land oder Kanton ist die Firma tätig? Welche Rechtsform hat sie? Ist die Marke registriert, angemeldet oder gelöscht? Für welche Nizza-Klassen gilt sie? Diese Punkte entscheiden, ob aus einem Treffer ein echtes Risiko wird.

Kein Firmenname-Generator

Die Namensprüfung erfindet keine Firmennamen. Sie prüft einen Namen, den Sie bereits im Kopf haben. Das ist absichtlich enger als ein Generator. Ein automatisch erfundener Name hilft wenig, wenn er im Register ähnlich vorkommt oder mit einer älteren Marke kollidiert.

Wer noch keinen Namen hat, sollte zuerst eine kurze Liste erstellen und dann jeden Namen einzeln prüfen. Gute Kandidaten sind leicht aussprechbar, nicht rein beschreibend, nicht zu nah an Wettbewerbern und als Domain sowie Social-Media-Name noch nutzbar.

Prüfliste vor der Gründung

  • Schreibweisen testen: mit und ohne Rechtsform, Bindestrich, Umlaut und Abkürzung.
  • Schweiz prüfen: Zefix für Firmen, Swissreg für Marken.
  • Deutschland prüfen: Handelsregister und DPMAregister.
  • Österreich prüfen: Firmenbuch und see.ip beim Österreichischen Patentamt.
  • EU prüfen: TMview für Unionsmarken und weitere Register.
  • Domain prüfen: passende Domain und Social-Media-Namen suchen.
  • Risiko klären: bei ähnlichen Namen in derselben Branche rechtlichen Rat einholen.

Dies ist ein Such-Werkzeug, keine Rechtsberatung. Eine freie Trefferliste bedeutet keine markenrechtliche Freiheit. Lassen Sie eine Marke im Zweifel anwaltlich oder durch eine spezialisierte Markenrecherche prüfen.

Prüfen Sie einen geplanten Namen gegen Schweizer Registerdaten und springen Sie direkt zu den passenden Amtsregistern.

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