Letzte Aktualisierung: 22.03.2026
KI-Transparenz (Hinweise zum Einsatz Künstlicher Intelligenz)
Diese Seite informiert transparent darüber, an welchen Stellen FIRMEN.directory Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) einsetzt, zu welchem Zweck, welche Anbieter beteiligt sind und wie KI-erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung, unsere DSA-Transparenzerklärung und unsere Inhaltsmoderation.
Rechtsgrundlage der Kennzeichnung ist insbesondere Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act), dessen Transparenzpflichten ab dem 2. August 2026 gelten.
§ 1 Grundsätze
- KI dient bei FIRMEN.directory der Unterstützung, nicht dem Ersatz menschlicher Entscheidungen.
- Über KI erzeugte oder wesentlich mitgestaltete Inhalte, die öffentlich sichtbar sind, werden grundsätzlich mit einem sichtbaren ✨-Hinweis gekennzeichnet, der Art und menschliche Prüfung erkennen lässt (z. B. „KI-Zusammenfassung", „KI-bearbeitet", „KI-erstellte Beschreibung"), und zusätzlich maschinenlesbar markiert (
data-ai-generated-Attribut im HTML). - Bei rein geschäftlichen, vom Unternehmen redaktionell verantworteten Texten — etwa der Antwort eines Inhabers auf eine Kundenbewertung — entfällt der sichtbare Hinweis, da es sich nicht um „zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichte Texte" im Sinne von Art. 50 Abs. 4 KI-VO handelt. Die maschinenlesbare Markierung (
data-ai-generated) bleibt dort dennoch erhalten. - Es findet keine vollautomatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt. Moderationsentscheidungen werden stets durch das Betreiberteam getroffen.
- Übermittelte Inhalte werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen mit den KI-Anbietern nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
§ 2 Eingesetzte KI-Systeme und ihre Zwecke
2.1 Inhaltsmoderation (Google Gemini)
Nutzerbewertungen und Firmeneinträge werden vor oder nach Veröffentlichung automatisiert durch die Google Gemini APIauf Einhaltung der Nutzungsrichtlinien vorgeprüft. Das System kennzeichnet potenziell problematische Beiträge; bei Unsicherheit erfolgt eine manuelle Prüfung. Endgültige Entscheidungen trifft stets ein Mensch. Dieser Vorgang ist für Endnutzer nicht als „Gespräch mit einer KI" sichtbar und betrifft die Hintergrund-Qualitätssicherung.
2.2 KI-gestützte Inhaltserstellung (KI-Tokens)
Registrierte Nutzer können mit ihrem KI-Token-Guthaben KI-gestützte Texte und Logo-Bilder erzeugen. Diese Inhalte werden über die Google Gemini API generiert. Folgende Funktionen sind betroffen und — soweit der erzeugte Inhalt öffentlich sichtbar gespeichert wird — entsprechend gekennzeichnet:
| Funktion | Was wird erzeugt? | Öffentlich sichtbar? | Kennzeichnung |
|---|---|---|---|
| Antwort auf Bewertung (Inhaber-Antwort) | Vorschlag für eine Antwort auf eine Kundenbewertung | Ja, unter der jeweiligen Bewertung | Kein sichtbares Badge — geschäftlicher, vom Inhaber geprüfter und verantworteter Text außerhalb von Art. 50 Abs. 4 KI-VO; nur maschinenlesbare Markierung (data-ai-generated) |
| Pressemitteilung — Kurzzusammenfassung | Stichpunkt-Zusammenfassung („Das Wichtigste in Kürze") | Ja, im Kopf der Pressemitteilung | „✨ KI-Zusammenfassung"-Badge |
| Eintrags-Texthilfe (Service-Vorschläge) | Formulierungsvorschläge im Bearbeitungsformular | Nein (nur im Dashboard, vor Speicherung vom Nutzer prüf- und änderbar) | Keine öffentliche Kennzeichnung erforderlich |
| KI-Logo-Generator (Modellfamilie Gemini 3 Pro Image) | Zwei Logo-Entwürfe als Bilddatei; der Nutzer übernimmt einen davon oder keinen | Ja, als Firmenlogo des Eintrags — sofern der Nutzer einen Entwurf übernimmt | Unsichtbares, maschinenlesbares SynthID-Wasserzeichen von Google in der Bilddatei (Kennzeichnung i. S. v. Art. 50 Abs. 2 KI-VO); nicht übernommene Entwürfe werden nach 30 Tagen gelöscht. Beim optionalen Freistellen des Hintergrunds (Dienst remove.bg) wird die Bilddatei neu kodiert — das SynthID-Wasserzeichen kann dabei entfallen; das als Firmenlogo gespeicherte Bild behält es |
Bei der Inhaber-Antwort und der Pressemitteilung trägt der jeweilige Nutzer die redaktionelle Verantwortung für den final veröffentlichten Text. Die Pressemitteilung richtet sich an die Öffentlichkeit und trägt daher zusätzlich ein sichtbares Badge; die Inhaber-Antwort ist geschäftliche Kommunikation und wird ausschließlich maschinenlesbar markiert (siehe § 1).
Hinweis zur Zuverlässigkeit:KI-Systeme können Fehler enthalten oder unzutreffende Angaben erzeugen (sog. „Halluzinationen"). KI-gestützte Inhalte werden daher vor der Veröffentlichung durch den jeweiligen Nutzer bzw. den Betreiber geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI-erzeugter Texte für einen bestimmten Zweck übernehmen wir im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht; die zwingenden Haftungsregelungen der AGB (insbesondere § 10 und § 10a) bleiben unberührt.
2.3 Aufbereitung von Handelsregister-Beschreibungen (Google Gemini)
Für öffentlich zugängliche Schweizer Handelsregister-Einträge (Quelle: Zefix) wird der amtliche Gesellschaftszweck mittels Google Gemini zu einer kurzen, gut lesbaren Beschreibung verdichtet und kategorisiert. Diese verdichtete Beschreibung ist mit dem Hinweis „✨ KI-bearbeitete Beschreibung" gekennzeichnet. Die zugrunde liegenden Registerdaten bleiben unverändert und stammen aus einer amtlichen, öffentlich zugänglichen Quelle.
Bei Firmen aus der französisch- oder italienischsprachigen Schweiz (z. B. Genf, Waadt, Tessin) wird der in der Amtssprache verfasste Gesellschaftszweck zusätzlich maschinell mittels Google Geminiins Deutsche übersetzt, damit die Beschreibung auf der deutschsprachigen Seite verständlich ist. Diese Übersetzung ist mit dem Hinweis „✨ Automatische KI-Übersetzung" gekennzeichnet. Massgebend bleibt stets der amtliche Originaltext des Handelsregisters, der unverändert und in der Originalsprache abrufbar bleibt.
2.4 Redaktionelle Texterstellung (OpenAI)
Die OpenAI API wird zur Generierung redaktioneller Texte eingesetzt — Pressemitteilungen, Blogartikel sowie Kategorie- und Eintragsbeschreibungen. Übermittelt werden nur die für die Texterstellung erforderlichen Eintragsdaten (Firmenname, Branche, Stadt, Beschreibung sowie die vom Nutzer eingegebenen Inhalte). Kontaktdaten (Kontaktperson, E-Mail, Telefon) werden bewusst nicht an OpenAI übermittelt — der Medienkontakt wird separat aus unserer Datenbank ergänzt. Wo solche Inhalte als eigenständige redaktionelle Texte erscheinen, werden sie gekennzeichnet.
Auch eigene redaktionelle Inhalte von FIRMEN.directory — etwa Beiträge im FIRMEN.directory-Blog und Ratgeber sowie Teile unserer Marketing- und Rechtstexte — können KI-gestützt erstellt und werden vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft; die redaktionelle Verantwortung trägt FIRMEN.directory (Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung). Ein gesondertes KI-Badge tragen diese Texte daher nicht.
§ 2a Welche Daten erhalten die KI-Dienste?
Wir wenden den Grundsatz der Datenminimierung an (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Übermittelt wird nur, was die jeweilige Funktion benötigt:
| Dienst | Übermittelte Daten | Personenbezug? |
|---|---|---|
| OpenAI (Texterstellung) | Firmenname, Branche, Stadt, Beschreibung, Nutzereingaben. Keine Kontaktperson/E-Mail/Telefon. | Möglich, wenn der Firmenname bei Einzelunternehmen ein Personenname ist |
| Gemini (KI-Antwort auf Bewertung) | Bewertungstext + öffentlich sichtbarer Anzeigename des Verfassers | Ja (bereits öffentlicher Anzeigename) |
| Gemini (Moderation) | Eintrags-/Bewertungsinhalte zur Prüfung | Möglich, je nach Inhalt |
| Gemini (Zefix-Aufbereitung) | Öffentliche Handelsregisterdaten (Firmenname, Zweck) | Öffentliche Registerdaten (bei Einzelfirmen Personenname) |
Die Übermittlung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO und ist durch Auftragsverarbeitungsverträge sowie Standardvertragsklauseln (bzw. EU-US DPF bei Google) abgesichert.
§ 3 Eingesetzte Anbieter
| Anbieter | Dienst | Zweck | Training mit unseren Daten? |
|---|---|---|---|
| Google LLC | Gemini API | Moderation, KI-Token-Inhalte, Zefix-Aufbereitung | Nein (Paid-Plan-Bedingungen) |
| OpenAI, L.L.C. (über OpenAI Ireland Ltd.) | OpenAI API | Redaktionelle Texterstellung (Presse, Blog, Beschreibungen) | Nein (API-Bedingungen) |
Diese Anbieter verarbeiten Daten teilweise außerhalb der EU (insb. in den USA). Die Grundlagen der Übermittlung (EU-US Data Privacy Framework, Standardvertragsklauseln) sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 4 So erkennen Sie KI-Inhalte
- Sichtbar: ein violettes Badge mit dem Symbol ✨ und einem kurzen Hinweistext (z. B. „KI-unterstützt"), das ohne Interaktion sichtbar ist.
- Maschinenlesbar: das betroffene Element trägt das HTML-Attribut
data-ai-generated="true"sowie — sofern bekannt — einen Zeitstempel der Erzeugung (data-ai-generated-at). Damit können assistive Technologien und Prüf-Werkzeuge KI-Inhalte automatisiert erkennen. - Nur maschinenlesbar: bei geschäftlichen, redaktionell verantworteten Texten (z. B. Inhaber-Antworten auf Bewertungen) verzichten wir auf das sichtbare Badge und kennzeichnen den Inhalt ausschließlich maschinenlesbar.
§ 5 Ihre Rechte und Kontakt
Sie haben das Recht zu erfahren, ob und wie KI bei einem Sie betreffenden Inhalt oder einer Moderationsentscheidung eingesetzt wurde. Bei Moderationsentscheidungen erhalten Sie eine Begründung gemäß Art. 17 DSA und können innerhalb von sechs Monaten Beschwerde einlegen (siehe Inhaltsmoderation).
Fragen zum KI-Einsatz richten Sie bitte an [email protected].
Stand
Version 1.1 — Gültig ab 21. Juni 2026 (zuvor Version 1.0 vom 28. Mai 2026). Diese Hinweise werden vor dem Wirksamwerden der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-Verordnung (2. August 2026) fortlaufend aktualisiert.
