Letzte Aktualisierung: 22.03.2026
DSA-Transparenz (Informationen gemäß Digital Services Act)
Diese Erklärung informiert gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates (Digital Services Act — DSA) über die Funktionsweise der Plattform FIRMEN.directory und den Umgang mit nutzergenerierten Inhalten.
Betreiber und Kontaktstelle
FIRMEN.directory
Krasen Markov
Feldweg 8, 8574 Lengwil, Schweiz
Zentrale Kontaktstelle gemäß Art. 11 und Art. 12 DSA:
E-Mail: [email protected]
Sprachen: Deutsch, Englisch
Diese Kontaktstelle steht Nutzern, Behörden der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zur Verfügung.
Plattformcharakter
FIRMEN.directory ist ein Online-Unternehmensverzeichnis, das als Hosting-Dienst im Sinne von Art. 3 lit. g (iii) DSA qualifiziert wird. Die Plattform speichert und veröffentlicht von Nutzern bereitgestellte Informationen.
Quellen von Inhalten
Inhalte stammen von:
- registrierten Nutzern (Firmeneinträge, Bewertungen, Bilder)
- öffentlich zugänglichen Handelsregistern (Zefix / Schweizer Handelsregister)
- vom Betreiber redaktionell erstellten Inhalten (teilweise KI-gestützt generiert)
Moderationspraxis (Art. 14 Abs. 1 lit. d DSA)
Die Moderation erfolgt durch eine Kombination aus KI-gestützter Vorprüfung und manueller Prüfung durch das Betreiberteam:
- KI-gestützte Vorprüfung (Google Gemini API): Bewertungen und Firmeneinträge werden automatisiert auf Einhaltung der Nutzungsrichtlinien vorgeprüft. Das KI-System bewertet Inhalte und kennzeichnet potenziell problematische Beiträge. Bei Unsicherheit werden Inhalte automatisch zur manuellen Prüfung weitergeleitet.
- Manuelle Prüfung: Das Betreiberteam überprüft von der KI markierte Inhalte, gemeldete Inhalte und stichprobenartig veröffentlichte Beiträge.
Wichtig: Das KI-System trifft keine abschließenden Entscheidungen über die Entfernung einzelner Inhalte. Endgültige Moderationsentscheidungen werden stets durch das Betreiberteam getroffen. Gemäß den Google Gemini API-Nutzungsbedingungen (Paid Plan) werden die zur Prüfung übermittelten Inhalte nicht für das Training von KI-Modellen verwendet.
Die Moderation umfasst:
- KI-Vorprüfung und ggf. manuelle Nachprüfung von Firmeneinträgen
- KI-Vorprüfung und ggf. manuelle Nachprüfung von Bewertungen auf Einhaltung der Nutzungsrichtlinien
- Bearbeitung von Meldungen rechtswidriger Inhalte
Moderationsentscheidungen werden auf Grundlage der Nutzungsrichtlinie, der AGB und geltenden Rechtsvorschriften getroffen. Weitere Details finden Sie in unserer Inhaltsmoderation.
Meldung rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA)
Jeder Nutzer kann rechtswidrige Inhalte über folgende Wege melden:
- E-Mail: [email protected]
- Meldefunktion auf der Plattform: „Bewertung melden" bei einzelnen Bewertungen oder „Inhalt melden" bei Firmeneinträgen
Meldungen sollten enthalten: eine Beschreibung des beanstandeten Inhalts, die URL, den Grund der Meldung sowie die Kontaktdaten des Meldenden. Detaillierte Informationen finden Sie unter Rechtsverletzung melden.
Bearbeitung von Meldungen (Art. 16 Abs. 6 DSA)
Meldungen werden zeitnah bearbeitet. Der Betreiber bemüht sich, Meldungen innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen. Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten kann die Entfernung schneller erfolgen. Der Meldende wird über die Entscheidung per E-Mail informiert, sofern Kontaktdaten angegeben wurden.
Begründung von Entscheidungen (Art. 17 DSA)
Wenn Inhalte entfernt, eingeschränkt oder ein Nutzerkonto gesperrt wird, erhält der betroffene Nutzer eine Benachrichtigung mit:
- der Art der getroffenen Maßnahme
- den Tatsachen und Gründen für die Entscheidung
- gegebenenfalls Hinweis auf den Einsatz automatisierter Mittel bei der Entscheidung (Art. 17 Abs. 3 lit. c DSA)
- Informationen über Rechtsmittel und Beschwerdemöglichkeiten
Internes Beschwerdemanagement (Art. 20 DSA)
Nutzer, die von einer Moderationsentscheidung betroffen sind, können innerhalb von 6 Monaten nach der Entscheidung eine Beschwerde einreichen an: [email protected]. Die Beschwerde wird unparteiisch und zeitnah geprüft. Das Ergebnis wird dem Beschwerdeführer mitgeteilt.
Priorisierung von Inhalten und Ranking (Art. 27 DSA)
Die Plattform verwendet keine personalisierte Ranking-Logik auf Basis sensibler Daten, Nutzerprofilen oder individuellem Surfverhalten. Sie unterscheidet zwischen Filtern (welche Einträge angezeigt werden) und der Sortierung (deren Reihenfolge):
- Filter (Ein- oder Ausschluss): Suchbegriff (Firmenname, Kurzbeschreibung), Ort bzw. Stadt, Land, Kategorie, Mindestbewertung, Servicemerkmale (z. B. Vor-Ort-Service, Notdienst) und Preisniveau. Diese Kriterien bestimmen, welche Einträge erscheinen, nicht ihre Reihenfolge.
- Standard-Sortierung: zuerst nach Plan-Stufe (Elite, dann Premium, dann kostenlos), danach nach Durchschnittsbewertung und Anzahl der geprüften Bewertungen. In dieser Ansicht werden Premium- und Elite-Einträge vor kostenlosen Einträgen angezeigt.
- Alternative Sortierung: Nutzer können stattdessen nach Bewertung, Anzahl der Bewertungen oder Aktualität sortieren; dann ist das gewählte Kriterium maßgeblich und die Plan-Stufe wirkt nur als nachrangiges Gleichstand-Kriterium — ein gut bewerteter kostenloser Eintrag kann hier vor einem kostenpflichtigen Eintrag erscheinen.
KI-Token-Käufe haben keinen Einfluss auf das Ranking oder die Sichtbarkeit von Firmeneinträgen. KI-Tokens sind eine reine Nutzungsleistung zur Erstellung von KI-gestützten Inhalten und werden bei der Sortierung der Suchergebnisse nicht berücksichtigt.
Die genaue Gewichtung und Kombination dieser Faktoren unterliegt laufender Optimierung und stellt ein Geschäftsgeheimnis des Betreibers dar. Es erfolgt kein Shadow Banning und keine verdeckte Herabstufung von Inhalten — Einträge werden entweder vollständig angezeigt oder bei Verstößen gemäß der Inhaltsmoderation entfernt, wobei der betroffene Nutzer stets benachrichtigt wird.
Gegenüber gewerblichen Nutzern dient diese Darstellung zugleich der Offenlegung der Ranking-Hauptparameter gemäß Art. 5 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B). Die vertraglichen Einzelheiten — einschließlich der einzigen entgeltlichen Einflussmöglichkeit über die Plan-Stufe sowie des Verfahrens bei Einschränkung, Aussetzung und Beendigung — finden sich in § 6a der AGB.
Hervorgehobene Bereiche und Auszeichnungen
Einige Kategorie- und Stadtseiten zeigen zusätzlich zur regulären Ergebnisliste gesondert hervorgehobene Bereiche. Diese ändern die Sortierung der organischen Ergebnisliste nicht und werden oberhalb der Liste dargestellt:
- „Top-Firmen in [Stadt]“ bzw. „Beste Bewertungen“ (organisch, alle Plan-Stufen): Eine Rangfolge auf Basis eines gewichteten Bewertungs-Scores. Dieser berücksichtigt sowohl die Durchschnittsbewertung als auch die Anzahl der Bewertungen, damit wenige Spitzenbewertungen viele konstant gute Bewertungen nicht verdrängen. Einbezogen werden ausschließlich geprüfte, freigegebene Bewertungen. Auf Stadtseiten trägt dieser Bereich den Titel „Top-Firmen in [Stadt]“. Gibt es in einer Stadt nur wenige bewertete Firmen, wird die Liste mit den Einträgen ergänzt, deren Profil am vollständigsten und gepflegtesten ist (Vollständigkeit des Profils, Aktivität, Aktualität). Die Reihenfolge richtet sich also zuerst nach der Bewertung und danach nach der Profilqualität. Dieser Bereich ist nicht kostenpflichtig, beruht ausschließlich auf dem Bewertungs-Score und steht Einträgen aller Plan-Stufen offen (auch kostenlosen); eine bezahlte Plan-Stufe verschafft hier keinen Vorteil. Ein Premium- oder Elite-Eintrag kann hier deshalb erscheinen, wenn er sich allein aufgrund seiner geprüften Bewertungen platziert – unabhängig davon, ob er an anderer Stelle als „Anzeige“ beworben wird. Auf Stadtseiten wird ein Eintrag, der bereits oberhalb als „Anzeige“ erscheint, in diesem Bereich nicht zusätzlich aufgeführt, um eine Dopplung zu vermeiden.
- „Top-Partner“ und „Empfohlene Firmen“ (als „Anzeige“ gekennzeichnet): Diese Bereiche sind Werbeplatzierungen und ausschließlich Premium- bzw. Elite-Einträgen vorbehalten. Die angezeigten Einträge rotieren; eine bestimmte oder dauerhafte Platzierung wird nicht garantiert. Die Auswahl erfolgt rein seitenbezogen (Stadt bzw. Kategorie) und gewichtet die jüngste Aktivität sowie Sichtbarkeit eines Eintrags. Eine personalisierte Ausspielung anhand des Surfverhaltens der Besucher findet nicht statt.
Auszeichnung „Top 3 nach Bewertung“: Auf einem Firmenprofil kann die Auszeichnung „Top 3 nach Bewertung“ erscheinen. Sie beruht ausschließlich auf demselben gewichteten Bewertungs-Score wie „Beste Bewertungen“ (Durchschnitt und Anzahl der geprüften Bewertungen) und wird nur angezeigt, wenn der Eintrag in seiner Kategorie und Stadt zu den drei bestbewerteten gehört und in dieser Kategorie genügend bewertete Einträge vorhanden sind. Die Auszeichnung ist nicht käuflich, gilt für alle Plan-Stufen (auch kostenlose) und entfällt automatisch, sobald der Eintrag nicht mehr zu den Top 3 zählt.
Werbung und kommerzielle Kommunikation (Art. 26 DSA)
Die Plattform betreibt keine personalisierte Werbung auf Basis von Nutzerprofilen, Browsing-Verhalten oder sensiblen Datenkategorien (Art. 26 Abs. 3 DSA). Es werden zwei Arten kommerzieller Kommunikation eingesetzt:
1. Premium- und Elite-Einträge (Tier-basiert)
Kostenpflichtige Abonnements werden auf der Plattform durch ein visuell erkennbares „Premium"- bzw. „Elite"-Badge sowie ein „Anzeige"-Label gekennzeichnet. Diese Einträge erhalten zusätzliche Funktionen (z. B. Logo-Anzeige, erweiterte Inhalte, Blog und Presse für Elite, Stellenanzeigen nur für Elite-Einträge in Deutschland und Österreich) und können in den Suchergebnissen bevorzugt dargestellt werden.
2. Werbekampagnen (Werbeplätze)
Auf jeder Stadt-, Kategorie-, Unterkategorie- und Kanton-Seite befinden sich oberhalb der organischen Treffer drei Werbeplätze; ein vierter erscheint in der Seitenleiste der zugehörigen Firmen-Detailseiten. Die Reihe oberhalb der Treffer wird mit der Überschrift „Anzeigen", der Platz in der Seitenleiste mit „Anzeige" klar als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet (§ 5a UWG, Art. 26 Abs. 1 lit. a DSA).
Für jede angezeigte Werbung legt die Plattform offen (Art. 26 Abs. 1 DSA):
- Dass es Werbung ist: Die Überschrift „Anzeigen" oberhalb der Werbeplätze ist ohne weitere Interaktion sichtbar.
- Auf wessen Rechnung die Werbung erfolgt: Im Werbeplatz wird der beworbene Firmen-Eintrag selbst dargestellt (Firmenname, Stadt, Kurzbeschreibung). Der Werbetreibende ist somit für den Nutzer unmittelbar erkennbar.
- Wer für die Werbung bezahlt hat: Bezahlt wird die Werbung vom registrierten Inhaber des angezeigten Firmen-Eintrags. Eine Buchung Dritter für fremde Einträge ist ausgeschlossen.
- Aussagekräftige Informationen zu den Parametern (Art. 26 Abs. 1 lit. d DSA): Die Auswahl, ob eine Werbung auf einer Seite angezeigt wird, beruht ausschließlich auf seitenbezogenen Targeting-Parametern, die der Werbetreibende selbst bei der Buchung festlegt: Land, Stadt oder Kanton (auf Wunsch änderbar) sowie Kategorie und Unterkategorie (automatisch aus dem beworbenen Eintrag übernommen, nicht änderbar). Es werden keine personenbezogenen Profile, Interessenkategorien oder Verhaltensdaten des betrachtenden Nutzers verwendet.
Mehrere konkurrierende Kampagnen für denselben Werbeplatz werden über einen rotierenden, von der verbleibenden Impressionszahl abhängigen Algorithmus ausgeliefert. Die Reihenfolge ist nicht von Geboten oder Auktionspreisen abhängig; jede Kampagne erhält über ihre Laufzeit die gebuchte Anzahl Impressionen.
Zur Eindämmung von Mehrfachzählungen auf demselben Endgerät wird je beworbenem Eintrag eine Häufigkeitsbegrenzung („Frequency Cap") angewendet. Standard sind 10 Impressionen pro 24 Stunden, der Werbetreibende kann bei der Buchung einen Wert zwischen 1 und 50 wählen. Dieser Schutzmechanismus dient ausschließlich der Vertragserfüllung gegenüber dem Werbetreibenden und nicht der Profilbildung über den Endnutzer (vgl. Cookie- und Tracking-Richtlinie). Wird die Obergrenze auf einem Endgerät erreicht, blendet die Plattform automatisch eine andere passende Werbekampagne in den Slot ein, damit der Werbeplatz nicht ungenutzt bleibt (clientseitige Rotation über /api/ads/select).
Bot- und Crawler-Schutz (Impressionsqualität)
Damit Werbetreibende nicht für automatisierten Traffic bezahlen, wird die Impressions-Zählung mehrstufig abgesichert:
- Cloudflare WAF und Bot Fight Mode auf Zonenebene blockieren bekannte schadhafte Bots, bevor sie den Origin-Server erreichen.
- JavaScript-Renderpflicht: Impressionen werden ausschließlich über einen client-seitigen Beacon nach erfolgreicher JavaScript-Ausführung gezählt. Reine HTTP-Crawler (curl, wget, einfache Scraper) lösen keinen Beacon aus.
- Sichtbarkeits-Gate: Der Werbeplatz muss mindestens 50 % im Sichtbereich und mindestens 1 Sekunde angezeigt werden, bevor ein Beacon ausgelöst wird (IntersectionObserver-API). Headless-Crawler ohne echten Viewport zählen nicht.
- User-Agent-Filter auf dem Beacon-Endpoint: Bekannte Crawler werden serverseitig erkannt (u. a. Googlebot/Web Rendering Service, Bingbot, Applebot, GPTBot, ClaudeBot, anthropic-ai, Perplexity, CCBot, GoogleOther, MJ12bot, AhrefsBot, SemrushBot, facebookexternalhit, Twitterbot, LinkedInBot sowie generische Headless-Frameworks Puppeteer, Playwright, HeadlessChrome) und ihre Beacons werden verworfen, ohne Impressionen zu erzeugen.
- pageToken-Deduplizierung: Jeder Seitenaufruf erhält einen kryptografisch zufälligen Token. Mehrfache Beacons mit demselben Token zählen nur als eine Impression.
- Rate Limiting: Maximal 60 Impressions-Beacons pro IP pro Minute; pro Tag globale Obergrenze als Schutz vor verteilten Angriffen.
- Häufigkeitsbegrenzung im Browser (siehe oben): Pro Endgerät und beworbenem Eintrag standardmäßig maximal 10 Impressionen pro 24 Stunden, vom Werbetreibenden im Bereich 1–50 konfigurierbar. Beim Erreichen rotiert die Plattform clientseitig zu einer anderen passenden Kampagne.
Hinweis zur Transparenz: Trotz dieser Maßnahmen ist kein Impressions-Zählverfahren in der Online-Werbeindustrie zu 100 % gegen sophistizierte Bots absicherbar (z. B. Headless-Browser mit gefälschten User-Agents). Die Plattform setzt deshalb auf eine Kombination der oben genannten Schichten, die nach branchenüblicher Erfahrung den überwiegenden Teil nicht-menschlichen Traffics ausschließt. Auffallend abweichende Auslieferungsmuster werden manuell geprüft; bei berechtigten Beschwerden kann der Betreiber Gutschriften ausstellen.
Die genauen Vertragsbedingungen finden sich in den AGB § 7a.
Empfehlungssysteme (Art. 27 DSA)
Inhalte werden nicht auf Grundlage individueller Nutzerprofile priorisiert. Suchresultate beruhen auf den oben genannten Filter- und Sortierkriterien (Suchbegriff und Ort wirken als Filter; die Reihenfolge richtet sich nach Plan-Stufe sowie Bewertungen). Es kommen keine Empfehlungsalgorithmen auf Basis persönlicher Daten zum Einsatz.
Vertrauenswürdige Hinweisgeber (Art. 22 DSA)
Der Betreiber erkennt den Status vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flaggers) gemäß Art. 22 DSA an. Meldungen von Organisationen, denen dieser Status durch einen Koordinator für digitale Dienste eines EU-Mitgliedstaats zuerkannt wurde, werden vorrangig und beschleunigt bearbeitet. Vertrauenswürdige Hinweisgeber können Meldungen über die allgemeinen Meldewege einreichen und werden gebeten, ihren Status bei der Meldung anzugeben.
Transparenzberichte (Art. 15 DSA)
Der Betreiber qualifiziert sich derzeit als Kleinstunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission (natürliche Person, weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR) und ist daher gemäß Art. 19 i. V. m. Art. 15 Abs. 2 DSA von der Pflicht zur Veröffentlichung jährlicher Transparenzberichte befreit. Die Pflicht zur Benachrichtigung betroffener Nutzer gemäß Art. 17 DSA, das Meldeverfahren gemäß Art. 16 DSA sowie die Pflichten gemäß Art. 11 und 12 DSA bleiben hiervon unberührt und werden vom Betreiber erfüllt.
Sobald die Schwellenwerte der Empfehlung 2003/361/EG überschritten werden, aktiviert sich die Transparenzberichtspflicht automatisch und der Betreiber wird jährlich Berichte veröffentlichen mit Angaben zu:
- Anzahl der eingegangenen Meldungen und der daraufhin getroffenen Maßnahmen
- Anzahl der entfernten oder eingeschränkten Inhalte (aufgeschlüsselt nach Grund)
- Anzahl der eingegangenen Beschwerden und deren Ergebnisse
- Einsatz automatisierter Mittel bei der Moderation
Zentrale Kontaktstelle (Art. 11 und 12 DSA)
Als zentrale Kontaktstelle gemäß Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 erreichen Behörden, die Europäische Kommission und Nutzerinnen und Nutzer den Betreiber direkt über [email protected] (siehe Impressum). Die Kommunikation ist in deutscher und englischer Sprache möglich.
Zahlungsdienste
Premium- und Elite-Abonnements sowie Einmalkäufe von KI-Token-Paketen werden über Stripe abgewickelt. Weitere Informationen zur Zahlungsabwicklung finden Sie in den AGB.
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für Nutzer in der Schweiz, Deutschland, Österreich und der Europäischen Union.
Stand
Version 3.4 — Gültig ab 28. Mai 2026 (Compliance-Update: Hinweis auf Befreiung von der jährlichen Transparenzberichtspflicht nach Art. 19 i. V. m. Art. 15 Abs. 2 DSA als Kleinstunternehmen; neue Sektion EU-Vertreter Art. 13 DSA „in Vorbereitung").
