Letzte Aktualisierung: 22.03.2026
Rechtsverletzung melden (Notice & Action gemäß Art. 16 DSA)
Meldung rechtswidriger Inhalte
FIRMEN.directory stellt gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) ein Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte bereit. Jede Person kann Inhalte melden, die sie für rechtswidrig hält.
Meldewege
Meldungen können über folgende Kanäle eingereicht werden:
- E-Mail: [email protected]
- Meldefunktion auf der Plattform: „Bewertung melden" bei Bewertungen oder „Inhalt melden" bei Firmeneinträgen (nur für registrierte Nutzer)
Erforderliche Angaben (Art. 16 Abs. 2 DSA)
Damit eine Meldung gemäß DSA bearbeitet werden kann, sollte sie Folgendes enthalten:
- eine hinreichend substantiierte Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig ist
- eine eindeutige Angabe des elektronischen Fundorts (URL) des Inhalts
- Name und E-Mail-Adresse des Meldenden (außer bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten)
- eine Erklärung, dass die Meldung nach Treu und Glauben abgegeben wird
- ggf. Nachweis der Rechtsverletzung (z. B. Vollmacht, Registerauszug, Urteil)
Bearbeitung von Meldungen
Meldungen werden zeitnah, sorgfältig und nicht willkürlich bearbeitet:
- Der Betreiber bestätigt den Eingang der Meldung unverzüglich.
- Die Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Werktagen.
- Bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten kann die Entfernung schneller erfolgen.
- Der Meldende wird über die Entscheidung und deren Begründung informiert.
Mögliche Maßnahmen
Bei bestätigten Verstößen kann der Betreiber folgende Maßnahmen ergreifen:
- Entfernung oder Einschränkung der Sichtbarkeit des Inhalts
- Verwarnung des Nutzers
- Sperrung oder Löschung des Nutzerkontos
- Weiterleitung an zuständige Behörden bei schwerwiegenden Verstößen
Benachrichtigung des betroffenen Nutzers (Art. 17 DSA)
Der Nutzer, dessen Inhalt betroffen ist, wird über die Maßnahme benachrichtigt. Die Benachrichtigung enthält die Begründung sowie einen Hinweis auf die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen (siehe unten).
Beschwerdemöglichkeit (Art. 20 DSA)
Betroffene Nutzer können innerhalb von 6 Monaten nach einer Moderationsentscheidung Beschwerde einlegen an: [email protected]. Die Beschwerde wird unparteiisch und zeitnah geprüft.
Darüber hinaus steht der Weg zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle gemäß Art. 21 DSA offen.
Missbrauch von Meldungen (Art. 23 DSA)
Wiederholt offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Meldungen können unbeachtet bleiben. Der Betreiber kann Meldungen suspendieren, wenn ein Nutzer häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreicht.
Reaktionszeit
Der Betreiber bemüht sich um eine Bearbeitung innerhalb von 7 Werktagen. In dringenden Fällen (z. B. Bedrohung, Kindesmissbrauch, terroristische Inhalte) erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Es wird keine Garantie für bestimmte Bearbeitungszeiten übernommen.
Stand
Version 3.0 — Gültig ab 22. März 2026.
